- #1 · Herbert Schneider28.03.2023, 16:08
Das übertrifft ja sogar noch den Behördenschwachsinn in Deutschland 😳 Wenn Hecken im Landwirtschaftsgebiet als Bauten gelten und ich für eine Garteneisenbahn auf dem eigenen Grundstück eine Genehmigung brauche, das ist ja Bürokratendiktatur pur. Und welcher Aufwand an Gerichtsverfahren in diesem Fall, 30 Jahre im nachhinein.
Grüsse
Herby
- #2 · Klaus Himmelreich28.03.2023, 19:31
Hallo, der Behördenschwachsinn kennt keine Grenzen, haben wohl nichts besseres zu tun. All Behörden halbieren oder vierteln - spart Geld und verhindert Unsinn Gruss Klaus
- #3 · Becker Michael 28.03.2023, 20:17
Der erste April ist doch erst in 4 Tagen.
Ist das ernst gemeint ? 🤩
- #4 · Kriemler Peter29.03.2023, 09:09
Die Regelungen sind klar. Und ausserhalb der Bauzone auf landwirtschaftlichen Flächen eben nicht gestattet. Das man sich da auf Abmachungen mit der Gemeinde bezieht, welche eben vermutlich mündlich waren, ist natürlich ein grosser Fehler. Die zuständigen Gemeinderäte sind einerseits keine Fachpersonen, sondern Laien und andererseits auch Mitglieder der Dorfgemeinschaft. Und da kommt es eben sehr oft vor, dass da Abmachungen getroffen wurden, wo man ein Auge (oder beide) zugedrückt hat. Ich kenne auch mehrere solche Anlagen. Würden diese irgendwo veröffentlicht, mit Standort, ginge es diesen genau gleich.
- #5 · Kai Reinhard29.03.2023, 09:15
So doof es ist, wenn man es richtig liest, handelt es sich um eine 46m lange Hecke und eine Gesamtüberbauung durch die Bahn wohl von 246m2 das muss dann wohl eine große Anlage gewesen sein.
- #6 · Kriemler Peter29.03.2023, 09:26
Im Übrigen geht es nicht mehr darum, dass die Modelleisenbahn NICHT RÜCKGEBAUT WIRD, SONDERN BEI DIESEM ENTSCHEID NUR DARUM, WER DIE KOSTEN DAFÜR ZU TRAGEN HAT.
- #7 · Philipp Bessire03.04.2023, 14:19
Im heutigen Tages-Anzeiger ist dazu ein Artikel: https://www.tagesanzeiger.ch/nach-30-jahren-muss-ein-pensionaer-seine-modelleisenbahn-abbauen-216157289886 Allerdings ist ohne Abo nur ein Bild und die ersten Zeilen sicht- und lesbar. Ergänzung: Auf https://www.20min.ch/story/nachbar-nervt-sich-an-modelleisenbahn-pensionaer-muss-sie-jetzt-abbrechen-147471731823 ist (fast) der ganze Artikel sichtbar. ;-)
Modellbahnerische Grüsse Philipp
- #8 · Felix Trau03.04.2023, 15:32
Ich sollte wahrscheinlich bei der Bewertung vorsichtig sein, ohne die Hintergründe zu kennen, aber das urteilende Verwaltungsgericht klingt ganz schön bösartig.
- #9 · Reutimann Ernst 03.04.2023, 20:13
https://goo.gl/maps/r5QySi46xzk7KbSD9 Hier kann man die Gleisanlage auf Google-Maps in der Satelliten-Ansicht sehen.
- #10 · Klaus Himmelreich03.04.2023, 21:58
Wenn man den Grundriss sieht gehört die Anlage wie ein Stück Garten zum Haus, einfach nur Schwachsinn der Behörde. Ich dachte nur in D sind wir so bescheuert, aber in CH gibt es sowas auch. Gruss Klaus
- #11 · Kriemler Peter04.04.2023, 08:30
Wenn man in der Landwirtschaftszone illegal baut, muss man damit rechnen. Ich verstehe die Aufregung nicht. Bevor man beginnt, muss man alles genau abklären und die Bewilligungen schriftlich einholen, nicht nur mündliche Abmachungen unter Kollegen.
- #12 · Herbert Schneider04.04.2023, 09:01
Da wäre aber abzuklären, ob eine Hecke oder Garteneisenbahn den Tatbestand einer Bebauung erfüllt. Oder dürfte ich dann in der Landwirtschaftszone auch keinen Weidezaun errichten? Absurd ist, dass sich ein Gericht hier offensichtlich zum Handlanger eines Nachbarschaftsstreits machen ließ. In den fast 1000 Leserkommentaren wird ja die Vermutung geäussert, der nördliche Nachbar hätte bei ähnlicher Gemengelage einen abschlägigen Bauantrag bekommen und wäre daraufhin gegen die Eisenbahn vorgegangen. Läge es nicht in der Hoheit der Gemeinde, eine Umwidmung der paar Quadratmeter vorzunehmen, nachdem wohl jeder in so einer kleinen Gemeinschaft die seit 30 Jahren bestehende Eisenbahn kennt?
Grüsse
Herby
- #13 · Kriemler Peter04.04.2023, 09:18
In der Landwirtschaftszone sind bei uns in der Schweiz gar keine Bauten zulässig. Da gibt es absolut keine Ausnahmen. Das geht nur mit einer Umzonung. Anscheinend ist dies in Deutschland kein Problem und die Beamten würden solches tolerieren.😆
- #14 · Becker Michael 04.04.2023, 10:54
Pekri 59 schrieb: In der Landwirtschaftszone sind bei uns in der Schweiz gar keine Bauten zulässig. Da gibt es absolut keine Ausnahmen. Das geht nur mit einer Umzonung. Anscheinend ist dies in Deutschland kein Problem und die Beamten würden solches tolerieren.😆
Nein, definitiv Nein. Landwirtschaft bleibt Landwirtschaft, da ist selbst eine Hütte schon genehmigungspflichtig und muss sozusagen als Scheune oder Gerätehaus gelten. Dafür zahl man für sog. "landwirtschaftliche Nutzflächen" aber auch ganz andere Grundsteuern.
Die Eisenbahn auf einem Acker wäre nur temporär erlaubt, die Hecke jedoch absolut gerne gesehen, da sie eben eine Pflanze ist und dem Naturschutz dient. Diese würde man niemals entfernen lassen, im Gegenteil, man benötigt dazu eine Erlaubnis.
Es mutet nur jedem komisch an, das ein Teil welches aussieht wie ein Garten und in ebensolche eingebettet ist, als Landwirtschaft gilt. Aber wenn das Bebauungsfenster nun mal vorher endet ist das so.
Grundsätzlich finde ich die Überwachung in der Schweiz sehr gut, vor allem das man per Gerüst sehen kann ob jemand mal eben sein Baufenster überschreitet bei Neubauten, hier bauen Firmen locker mal einen halben Meter zu weit, und zahlen später die (vermutlich einkalkulierte) Strafe aber müssen so gut wie nie abreißen.
Also wild bauen darf man auch in Deutschland nicht, und in Schrebergärten gelten nochmals eigene Regeln.
- #15 · Andi04.04.2023, 12:34
Du brauchst nichtmal eine Hütte zu bauen... selbst ein Modellflugplatz kann angefochten werden, eine Rasenpiste ohne weitere Bauten wird in der Landwirtschaftszone nicht mehr bewilligt. Wird aber sicher in jedem Kanton anders gehandhabt...
- #16 · Daniel Kesseli04.04.2023, 13:00
Pekri 59 schrieb: In der Landwirtschaftszone sind bei uns in der Schweiz gar keine Bauten zulässig.
Was für ein … Auch in der Schweiz sind Bauten in der Landwirtschaftszone zugelassen… Ein Blick in die Gesetze und Verordnung würde helfen.
z.B Kanton Zürich
ÖkonomiegebäudeStälle, Remisen, Maschinenhallen, Einstell- und Lagerräume können in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein. Voraussetzung dafür: Sie müssen hinsichtlich des Standorts und der Ausgestaltung für eine zweckmässige Bewirtschaftung notwendig sein.https://www.zh.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/bauen-an-besonderer-lage/bauen-ausserhalb-von-bauzonen/landwirtschaftliche-bauten.html#1358245141
- #17 · Kriemler Peter04.04.2023, 13:19
Ja Iceman, eine Modelleisenbahn ist natürlich für einen Landwirtschaftsbetrieb zentral. 😆Das geht natürlich nicht ohne, da gebe ich dir vollkommen recht.🤩 Schade nur, dass diese nicht in den Verordnungen und Reglemente aufgeführt ist.
- #18 · Daniel Kesseli04.04.2023, 14:45
Ich beziehe mich auf deine Aussage „gar keine Bauten“…. Mir ist nicht bewusst, dass Bauten NUR Modelleisenbahnen sein können. 😗
- #19 · Althaus Fabian 06.04.2023, 08:49
- #20 · Becker Michael 06.04.2023, 09:13
Aha, jede Sache hat 2 Seiten, und schon ist alles in einem anderen Licht. Dumm gelaufen und außer Spesen nichts gewesen, die aber üppig.
- #21 · Andreas Cadosch 06.04.2023, 09:13
Wenn man die Fakten hat, relativiert sich das ganze sehr stark und mir kommt Schiller in den Sinn:
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Damit ist das Thema für mich gegessen und Herr Nachbar baut halt nun seine Anlage ab.
- #22 · Kriemler Peter06.04.2023, 09:46
Wobei der Frömmste da nicht der Modelleisenbahfreund ist, sondern der tolerante Nachbar, der eigentlich nur sein Dach des Gartenhauses vergrössern wollte. Und da kann man nur feststellen, nicht dumm gelaufen, sondern dumm gewesen😆
- #23 · Roger Imhof07.04.2023, 08:48
Oder wie heisst es in einem alten Chinesischen Sprichwort: "Es gibt gute Nachbarn, nur wohnen die in der regel sehr weit weg"
- #24 · Kriemler Peter07.04.2023, 09:03
Ja aber dies stimmt eben genau da nicht. Denn sein Nachbar war und ist ihm gegenüber tolerant. Ausgelöst hat er es selber, ohne Zutun des Nachbars
- #25 · Stefan Treier10.08.2026, 15:12
Wie aus einem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes herrvorgeht, muss eine zwischen 1991 und 1992 gebaute 46 Meter lange Gartenbahn abgebrochen werden. Die Anlage sei Ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone errichtet worden und deshalb nicht Zonenkonform. Entscheid Verwaltungsgericht
Im Baublatt erschien online dazu folgender Beitrag: Newsbeitrag Baublatt